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Blog.Xewo.de Abtreibung, 1900

Abtreibungen sind ein immer wieder aktuelles, aber kein neues Thema, wie der folgende Artikel aus der „Dortmunder Zeitung“ vom 22. März 1900 zeigt.

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Die genannte Hebamme wurde nach dem § 219 des damals gültigen Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich verurteilt. Der Paragraf lautet wörtlich: „Mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer einer Schwangeren, welche ihre Frucht abgetrieben oder getödtet hat, gegen Entgelt die Mittel hierzu verschafft, bei ihr angewendet oder ihr beigebracht hat.