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Blog.Xewo.de Die Erhebung von Einzugsgeld, 1857-1871

Wer in der Mitte des 19. Jahrhunderts in Aplerbeck zuzog, der musste sich nicht allein auf dem Rathaus anmelden. Er war auch verpflichtet, ein sogenanntes „Einzugsgeld“ zu bezahlen. Für den Gemeinderat waren die Einzugsgelder eine willkommene Einnahmequelle. Deshalb wurde kaum jemand, der sich in Aplerbeck niederlassen wollte, abgewiesen – wie aus den Protokollbüchern des Gemeinderats hervorgeht.

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