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Blog.Xewo.de Das Feuerwehrgesetz von 1906/1908

Mittels eines Ortsgesetzes regelte der Gemeinderat von Aplerbeck 1906/1908 die Zuständigkeiten von Ortspolizei, Gemeinde-Feuerwehr („Brandwehr“) und Freiwilliger Feuerwehr bei der Brandbekämpfung.

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