Barbiere als Hilfs-Chirurgen, 1866
Es erscheint heute beinahe nicht glaubhaft, doch es war tatsächlich so: In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden ganz offiziell Barbiere zu Hilfs-Chirurgen ernannt und durften unter ärztlicher Aufsicht „kleine“ Operationen durchführen. Zum Beleg dafür nachfolgend die „Personal-Chronik“ aus dem „Amts-Blatt der Königlich Preußischen Regierung zu Arnsberg“ (21. Stück, Nr. 310), in der die Nebentätigkeit des Aplerbecker Barbiers Handick bekannt gemacht wurde (unten).
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